Unter Grundversorger versteht man nach dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Energie versorgt. Die Grundversorgung ist damit die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden in der Niederspannung zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen.
In unserem Stromnetzgebiet ist die Süwag Vertrieb AG & Co. KG der Grundversorger im Sinne des § 36 EnWG. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.