Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017, Az.: BK6-17-168, den Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom angepasst und veröffentlicht. Am 26.02.2018 hat die Bundesnetzagentur mit der "Mitteilung Nr. 1 zur Festlegung eines Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages Strom (BK6-17-168)" redaktionelle Anpassungen an dem veröffentlichten Mustervertrag vom 20.12.2017 vorgenommen. Die BNetzA hat am 21. Dezember 2020 die BNetzA-Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) erneut angepasst.
Wir bitten um Bestätigung des Vertrags in Textform, via E-Mail, unter Angabe beider Vertragspartner an: strom@n-hf.de
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